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Eine «Schweigevereinbarung» mit Pa?

Aktualisiert: 7. Mai 2022


05.11.2021:


«Besteht eine Schweigevereinbarung zwischen dir und deinem Vater?», diese Frage wird mir gerade von allen Seiten gestellt.


Nein, natürlich nicht.


Richtig ist, dass er nach unserem Ausstieg eine einseitige Schweigeverfügung erliess. An diese Verfügung halte ich mich offensichtlich nicht, darum thematisiert er wohl in einem neuen Video auf kla.tv meinen Ungehorsam. Doch ich lasse mir den Mund nicht verbieten.


Da ich ja gerade Jura studiere, hier noch ein interessanter Gedanke zur Ergänzung: Selbst wenn wir eine unbefristete gegenseitige Schweigevereinbarung hätten, wie das die OCG behauptet, wäre sie gar nicht gültig. Als angehender Jurist lernt man schon im ersten Semester, dass unkündbare Dauerverträge unsittlich und darum in der Regel ex tunc nichtig sind. Was heisst das? Private Dauerverträge, aus denen man nie mehr aussteigen kann, verstossen gegen jede gute Sitte und können darum gar nicht erst entstehen. Sie werden behandelt, als hätten sie nie existiert oder Betroffene können die Vertragserfüllung einfach verweigern.


Doch wie erläutert, in meinem Fall fängt das Problem schon viel früher an: Ein Vertrag ist die gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung zweier Parteien. Verbindliche einseitige Verfügungen können allenfalls staatliche Stellen erlassen, wenn sie dazu ermächtigt sind. Selbst dann muss man sie aber anfechten können. Privatleute haben dagegen keine Hoheitsgewalt.


Das sind wichtige vertragsrechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze, welche die mittelalterlichen Lehnsrechte glücklicherweise schon vor langer Zeit ablösten:

Wie gut, bedarf es für mich keines Privilegs, durch einen Fürsten von Gottes Gnaden dargeboten, damit ich mich frei äussern darf!


Und darum tue ich es auch. Ich freue mich bereits auf die kommenden Veröffentlichungen.


Quellen: Bild in Lizenz von MIND AND I – stock.adobe.com

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